Das Haus der Springmaus ist ein privates Theater, die Rechtsform ein e.V. .

Der „Förderverein“ wurde vor über 20 Jahren gegründet, um mitzuhelfen, dieses Theater und damit ein Stück freie Kultur in Bonn zu erhalten und zu fördern. Wenn auch Sie das Haus der Springmaus in seiner Arbeit und damit auch die Förderung von jungen Künstlern unterstützen wollen, werden Sie Mitglied!

 

Im Vorstand des Fördervereins sind:
Marlies Stockhorst (1. Vorsitzende), Wilfried Könen (2. Vorsitzender), Karl-Heinz Rosarius (Schatzmeister), Ralf Münchow (Schriftführer), Klaus-Jürgen Bleek (Beisitzer), Prof.. Jochen Dieckmann (Beisitzer), Norbert Hauser (Beisitzer).
 
     
     
  Mitglied werden:

Wenn auch Sie das Haus der Springmaus e.V. in seiner Arbeit unterstützen wollen, werden Sie Mitglied! (Jahresbeiträge: Privatpersonen/60.- EURO, Firmen/307.- EURO)

Als kleines "Dankeschön" erhalten Fördermitglieder
folgende Vergünstigungen:
 
     
 

Regelmäßige kostenlose Zusendung des Programmhefts.

 
Vorkaufsrecht für alle Veranstaltungen 1 Woche vor dem regulären Vorverkaufsbeginn!!! Dabei ist die Menge auf 4 Tickets pro Fördermitglied begrenzt.

 
Weiterhin wird für viele Vorstellung ein Kartenkontingent exklusiv für Fördermitglieder zurückgehalten. So besteht für Mitglieder die Chance, selbst bei ausverkauften Vorstellungen noch kurzfristig an Karten kommen. Nur solange der Vorrat reicht!

 
Das Haus der Springmaus veranstaltet einmal im Jahr einen Kabarettbrunch für Fördervereinsmitgieder.

 
Fördermitglieder erhalten für jede Vorstellung bis zu 2 Karten ohne VVK-Gebühr. Sie sparen also 10% !

 
 
 

Interesse?

Dann laden Sie HIER die Aufnahmeunterlagen als pdf (benötigt Adobe Acrobat Reader) herunter oder schicken Sie uns eine e-mail. Wir informieren Sie gerne näher.

 
     
  Sollten Sie nach einer anderen Möglichkeit suchen uns zu unterstützen, freuen wir uns über Spenden auf das Konto bei der: Sparkasse KölnBonn, Kontonummer 60202, Bankleitzahl 37050198 (Diese Kontoverbindung gilt NICHT für Kartenbestellungen!)
Bei Spenden bis € 200 gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung.